Hessens Datenschutzbeauftragter Michael Ronellenfitsch hat die Anwendung von Microsoft Office 365 in seiner Stellungnahme vom 09.07.2019 an Hessens Schulen für unzulässig erklärt.
Da die DSGVO deutschlandweit gilt, stellt sich die Frage, was in den anderen Bundesländern, speziell aber für Kita-, Schul- und Fördervereine, gilt. Microsoft Office 365 schafft offensichtlich, auch unabhängig von Schule, erhebliche Problemen für die Privatsphäre der Nutzer, da personenbezogene Daten von Eltern, Kindern und anderen in der Cloud gespeichert werden, deren Server zwar in Europa stehen, die aber nicht vor einem möglichen Zugriff US-amerikanischer Behörden geschützt sind. "[…] Öffentliche Einrichtungen in Deutschland haben eine besondere Verantwortung hinsichtlich der Zulässigkeit und Nachvollziehbarkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten. Auch muss die digitale Souveränität staatlicher Datenverarbeitung gewährleistet sein.[…]"
Es ist schon länger, spätestens aber seit der umfassenden Prüfung der belgischen Datenschutzbehörde, offenkundig, dass Windows 10 und Office 365, eine Fülle von Telemetrie-Daten an Microsoft übermitteln und dass deren Inhalte, trotz wiederholter Anfragen bei Microsoft, nicht abschließend offen gelegt wurden.
Menschen, nicht Technik, sind die größte Bedrohung für die IT-Sicherheit einer Wohltätigkeitsorganisation, warnen Experten. Chloe Green
Menschen, nicht Technik, sind die größte Bedrohung für die IT-Sicherheit einer Wohltätigkeitsorganisation, warnen Experten.
© Text: Chloe Green | 21.05.2019, Quelle: Charity Digital News Copyright © 2018 TechSoup Global. This work is published under a Creative Commons Attribution-NonCommercial-3.0 Unported.
Seit 5 Jahren verleiht die Stiftung Bildung den Förderpreis „Verein(t) für gute Kita und Schule". Hier gibt es eine enge Zusammenarbeit mit den Landesverbänden für die Fördervereine in Kitas und Schulen. Die Verbände übernehmen die Rolle der regionalen Ansprechpartner und nominieren ausgewählte Projekte. Im Focus der bundesweiten Aktion stehen beispielgebende und erfolgreiche Projekte in Kitas und Schulen, die maßgeblich durch die Fördervereine vor Ort initiiert, begleitet und geprägt werden.
Worum geht es in der Ausschreibung 2019?
Angedockt an das diesjährige Thema der Jugendnachhaltigkeitskonferenz youcoN: „Wir l(i)eben Zukunft." soll auch der diesjährige Förderpreis zeigen, dass junge Menschen sich mit Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) auseinandersetzen. Beispielhaft hierfür sind die BNE-Aktivitäten der Stiftung Bildung sowie der Kita- und Schulfördervereine, die sich unter anderem in der frühkindlichen Bildung und in Schulen dem nationalen Aktionsplan BNE widmen. Siehe https://www.stiftungbildung.com/jugendbeteiligung/. Gesucht werden Projekte, die Kindern und Jugendlichen eine positive Auseinandersetzung mit der Zukunft ermöglichen.
Wie kann sich mein Verein für den Förderpreis „Verein(t) für gute Kita und Schule" 2019 bewerben?
Hamburger Schul- und Fördervereine von Kitas und Schulen bewerben sich direkt mit ihren Projekten beim "Landesverband der Kita-, Schul- und Fördervereine Hamburg (LSFH) e.V." Für Anfragen und weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des LSFH über die auf dieser Internetseite verfügbaren Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung. Weitere Informationen entnehmen Sie dem nachfolgenden PDF-Dokument.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!Mit freundlichen GrüßenTanja KönigVorstand LSFH e.V. | Stiftung Bildung, Regionalmanagerin HamburgE-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
© Stiftung Bildung 2019
© Text: Geffers/Hernández/König ; Bild: König
Mitten im Schuljahr kam ein syrischer Flüchtlingsjunge namens Kamal in die erste Klasse der Georg-Kerschensteiner-Grundschule in Hamburg, die bereits zu einer eingeschworenen Gemeinschaft geworden war.Generell war alles neu, alles war anders. Beim kalten Wetter angefangen über kulturelle Unterschiede bis hin zur Schrift und Sprache. Zudem wurde er zu deutlich jüngeren Kindern in die Klasse eingeschult, um mit diesen Lesen und Schreiben auf Deutsch zu lernen. Aller Anfang ist schwer, sodass auch Kamal hin und wieder ins Straucheln geraten ist. Er wünschte sich Gleichaltrige und auch einmal Gespräche in der arabischen Sprache. Er blühte jedoch innerhalb kurzer Zeit sichtbar auf, als er mitbekam, dass in der Patentandemklasse zwei arabische Jungen waren, die auch nur etwas älter waren. Von da an sorgte Kamal dafür, dass die Klassen noch viel mehr, auch in den Pausen, miteinander spielten. Er freut sich bis heute immer noch jeden Freitag auf die Patenstunde und genießt die gemeinsame Zeit, auch gerade bei Ausflügen, die diesen beiden Klassen vom Landesverband der Kita-, Schul- und Fördervereine Hamburg (LSFH) e.V. und der Stiftung Bildung mit dem Bundesprogramm „Menschen stärken Menschen" des Familienministeriums durch ihre finanzielle Unterstützung ermöglicht werden.
© Text:Stefanie Geffers und Stefanie Hernández; Bild: König
Die ehrenamtlich Engagierten der Kita-, Schul- und Fördervereine aus Hamburg und Umgebung trafen sich zum ersten Seminarfachtag des LSFH e.V. am 25.05.2019 in Hamburg. In den dort angebotenen Workshops wurde Weiterbildung aus den Bereichen Datenschutz, digitaler Airbag, Marketing, Öffentlichkeitsarbeit und Steuerrecht für Fördervereine angeboten. Dieser Seminarfachtag mit den angebotenen Workshops sollte ein Weiterbildungsangebot sein, Raum zum gegenseitigen Kennenlernen bieten und dem Erfahrungsaustausch dienen. Es war ein ereignisreicher Tag für uns und wir sagen „Herzlichen Dank" an alle Beteiligten für den regen Erfahrungsaustausch. Der Seminarfachtag fand im Rahmen des vom BMFSFJ geförderten Patenschaftsprogramms „Menschen stärken Menschen" statt und wurde von der Stiftung Bildung unterstützt. Wenn Sie am „Chancenpatenschaftsprogramm" teilnehmen möchten oder Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an:
Sie möchten beim nächsten Fachseminar dabei sein? Kein Problem. Informieren Sie sich gern beim LSFH e.V. - Vorstand oder lassen Sie sich frühzeitig informieren.Mit freundlichen GrüßenTanja KönigVorstand LSFH e.V. | Stiftung Bildung-Regionalmanagerin Hamburg
© Mit freundlicher Unterstützung und Genehmigung des KER22
Steuerrecht bei VereinenDer LSFH e.V. möchte Steuerrecht für Vereine "VEREINfachen"
Für die meisten Vereine (nicht rechtsfähige und rechtsfähige, eingetragene) ist die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von großer Bedeutung. Die mit der Gemeinnützigkeit verbundenen Steuervorteile beeinflussen die praktische Vereinsarbeit, die öffentliche Wirkung des Vereins und vor allem seine finanziellen Grundlagen und Spielräume entscheidend. Ob die Anerkennung der Gemeinnützigkeit mit einer Freistellungsbescheinigung bereits vorliegt oder erst noch angestrebt wird, das gemeinnützige Steuerrecht bietet vermutlich das schwierigste Fahrwasser der Vereinsführung. Nur kleinere Vereine, die kaum wirtschaftliche Aktivitäten entwickeln und deren Umsätze sich überwiegend auf Mitgliedsbeiträge und Spenden beschränken, können in der Regel auf die Unterstützung durch einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin verzichten. Aber auch diejenigen, die sich in steuerlichen Fragen beraten lassen, benötigen einen Überblick über die Grundlagen des gemeinnützigen Steuerrechts. Anders als dies bei den vereinsrechtlichen Rahmenbedingungen der Fall ist, werden die gemeinnützigkeitsrechtlichen Regelungen regelmäßig und häufig von den Finanzämtern kontrolliert. Die Gemeinnützigkeit bietet – durch Steuerbefreiung und die Möglichkeit, Spenden und Zuwendungen anzunehmen – viele materielle Vorteile und die Chance, eine stabile Grundlage für eine nachhaltige Vereinsentwicklung zu schaffen. Andererseits verbinden sich mit der Gemeinnützigkeit aber auch große materielle Risiken für Verein und Vorstand
Ehrenamtlich Tätige leisten einen freiwilligen und gemeinnützigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Das ist unverzichtbar und verdient eine hohe Anerkennung. Leider ist jede Form von selbstloser Hilfe auch mit Risiken verbunden. Damit durch eine ehrenamtliche Tätigkeit keine Nachteile entstehen, hat die Freie und Hansestadt Hamburg einen Sammelhaftpflichtvertrag für ehrenamtlich Tätige abgeschlossen. Dieser Sammelhaftpflichtvertrag entbindet Vereine, Verbände, Stiftungen, Organisationen oder andere Träger jedoch nicht von der Pflicht, den Haftpflichtversicherungsschutz ihrer ehrenamtlich Engagierten durch eine eigene Haftpflichtversicherung sicher zu stellen. Denn der Versicherungsschutz des Sammelhaftpflichtvertrages greift nur dann, wenn kein anderweitiger Haftpflichtversicherungsschutz über die Vereinigung bzw. Organisation oder eine Privathaftpflichtversicherung besteht. Es handelt sich um eine sogenannte Subsidiärhaftung.
© Freie und Hansestadt Hamburg
Landesverband der Kita-, Schul- und Fördervereine Hamburg (LSFH) e.V. | E-Mail: info[at]lsfh.de | Tel. +49 40 882 157 743, Fax: +49 40 882 157 746