Nachfolgend haben wir Euch das Gesetzblatt " Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht " im Original hier in die Anlage als PDF-Dokument eingestellt.
Um in Zukunft Hacker und Spam-Mails noch effizenter als bisher abwehren zu können, haben wir ab kommender Woche zusätzlich zu unseren bereits existierenden Sicherheitskonzepten einen "Proxmox Mail Security Gateway" in der aktuellen Version eingebunden und für unsere Nutzer (-Organisationen) in Betrieb genommen. Hierbei handelt es sich um eine "Open-Source Email Security Plattform". Eine verlässliche Anti-Spam und Anti-Viren-Software, die essenziell ist um die gesamte E-Mail-Kommunikation und Organisationskontinuität zu gewährleisten. "Proxmox Mail Security Gateway" schützt dabei Nutzer und Organisationen zeitnah gegen alle E-Mail-Bedrohungen wie Spam, Viren, Phishing oder Trojaner – unverzüglich nach ihrem Bekanntwerden. Eine flexible Software-Architektur, kombiniert mit einem benutzerfreundlichen, web-basierten Management macht die Kontrolle aller ein- und ausgehenden E-Mails extrem einfach. So halten Sie einen professionellen E-Mail-Workflow aufrecht, sichern den guten Ruf Ihrer Organisation und Ihrer eigenen Reputation und steigern die Zufriedenheit Ihrer Kontakte.
© Technische Erläuterungen "PROMOX" https://www.proxmox.com/en/
Corona: Mitglieder-/Hauptversammlung/Wahlen
Der "LSFH e.V." steht für Digitalisierung, das BGB allerdings nicht, denn es zwingt Vereine alle Sitzungen, seien es nun Vorstandsitzungen und/oder Mitgliederversammlungen, „präsent", d.h. in persönlicher Anwesenheit aller Abstimmungsberechtigten Mitglieder abzuhalten.
Das erste Quartal 2020 geht zu Ende und in vielen Kitas, Schul- und Fördervereinen steht die Mitglieder-, Haupt- oder Vollversammlung und damit in vielen Vereinen auch satzungsgemäße Neuwahlen an.
© Bundesregierung, http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/181/1918110.pdf
In Zeiten von Corona hat sich auch ganz entschieden das ehrenamtliche Engagement verändert. Gerade die sozialen Tätigkeiten in Kita und Schule werden massiv zurückgeschraubt, da diese oft auch Gruppenabsprachen oder -abstimmungen benötigen und i.d.R. in diesen Objekten stattfinden. Alle ehrenamtlich engagierten Menschen befinden sind mehr oder weniger in den heimischen vier Wänden. Alle Vorhaben sind durch dieses Ereignis auf Eis gelegt. In manchen Schulen ist sogar die Kommunikation über E-Mail zusammengebrochen, da der „digitale" Ansturm in diesen Tagen so hoch war wie nie zuvor.
Der „Landesverband der Kita-, Schul- und Fördervereine Hamburg (LSFH) e.V." möchte in dieser Situation konkret und ganz praktisch helfen, denn „warme Worte" allein bewegt noch nichts. Deshalb bietet der LSFH e.V. mit der Unterstützung seiner Partner, dem „GSH e.V." und dem „Runden Tisch der norddeutschen Vereine", allen Ehrenämtern, schulischen Gremien (Schülerrat, Elternrat) und Betreuer*innen (Lehrer*innen, Erzieher*innen, Leitungen) die Nutzung unserer Ressourcen bis zum Schuljahresende kostenfrei an:
Melden Sie sich einfach bei uns unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Telefon : 040 - 882 157 740 | 040 - 882 157 743 an. Gern rufen wir auch zurück. Benennen Sie uns dazu einfach einen Termin und eine passende Uhrzeit. Ihr Landesverband der Kita-, Schul- und Fördervereine (LSFH) e.V. Vorstand
Es ist ein Dauerthema in allen Vereinen, allen Verbänden und Stiftungen: Der Trend zu weniger ehrenamtlichem Engagement. Die Gründe sind vielfältig, einer aber ist immer derselbe: Zu viel Bürokratie. Ein aktuelles Beispiel dafür ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die seit 2018 Vereine, wie Großunternehmen, mit reichlich Ver- und Geboten und enormen Bußgelddrohungen beglückt hat. Da wirft mancher altgedienter Vorstand lieber hin, als sich der Gefahr eines kostenträchtigen Fehlers auszusetzen. Ein Nachfolger wird i.d.R. aus denselben Gründen nicht gefunden. Die DSGVO ist aber eben nur ein Beispiel von Vielen. Von wie Vielen lässt sich nun im "Empfehlungsbericht des Normenkontrollrats Baden-Württemberg" nachlesen. Aus einer Vielzahl von Einzelvorschlägen der über 1.900 befragten Vereine und Ehrenamtlichen hat der Normenkontrollrat Baden-Württemberg dann 49 Entlastungvorschläge ausgewählt. Diese reichen von der Vereinfachung des Datenschutzes über die Verbesserung der Servicequalität in den Registergerichten bis zu Anpassungen des Steuerrechts zur Gemeinnützigkeit. Der Normenkontrollrat empfiehlt der Landesregierung die zügige Umsetzung dieser Vorschläge bzw. auf deren zügige Umsetzung hinzuwirken.
Vereine sind natürlich keine Behörden, sondern private juristische Personen, nur was für eine Behörde gilt, kann für Verein nicht schlecht sein, so dass sich ein Blick in die Forderungen des LfDI Baden-Württemberg lohnt. Wie im Rahmen der Vorstellung seines Datenschutz-Tätigkeitsberichts 2019 angekündigt, stellt der LfDI die wesentlichen Anforderungen an die behördliche Nutzung „Sozialer Netzwerke" vor. Mit 5 klaren Anforderungen und seinen Erläuterungen dazu greift der LfDI die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts zu „Sozialen Netzwerken" auf und konkretisiert seine bereits 2017 vorgestellte
„Richtlinie zur Nutzung von Sozialen Netzwerken"
weiter.
© RA Boettger
Anders als der "Landesverband der Kita-, Schul- und Fördervereine Hamburg (LSFH) e.V.", tun sich die EU-Gremien schwer mit einem einheitlichen Kurs für die Messenger-Kommunikation der EU-Parlamentarier.
Der LSFH e.V. empfiehlt von Anfang an, den völligen Verzicht auf „What´sApp" in der Vereinsarbeit und den ausschließlichen Einsatz des durchgängig verschlüsselten Messengerdienstes „Signal".
Die Verwaltung des EU-Parlaments hingegen untersagte den Abgeordneten noch im Herbst 2019 die Nutzung von „Signal", da diese keine Standardsoftware und im Hause noch nicht auf Ihre Sicherheit hin getestet worden sei. Sie empfahl weiterhin „WhatsApp", wohl wissend, dass WA Standortdaten, Telefonnummern und Profilfotos an den Mutterkonzern Facebook weiterleitet und diese dort von US-Behörden vergleichsweise einfach abgegriffen werden können. Diese Empfehlung brachte der Verwaltung nicht unerhebliche Kritik ein.
Wie das Online Magazin „Politico" nun berichtet, empfiehlt die EU-Kommission ihren Mitarbeitern hingegen nun auch ganz ausdrücklich den Messengerdienst „Signal" für den Nachrichtenaustauschs innerhalb der Kommission und mit Außenstehenden zu nutzen.
Es steht zu Erwarten, dass diese Empfehlung bei den Sicherheitsbehörden nicht so gut ankommt, denn das offene Protokoll Signal und die zugehörige quelloffene Software sowie das zugrundeliegende Verschlüsselungsverfahren „Axolotl", dass bei „Signal" standardmäßig für Einzel- und Gruppenchats sowie bei Video-Kommunikation zum Einsatz kommt, begrenzt die Abhörmöglichkeiten ganz erheblich.
Der Forderung von Strafverfolgern und Geheimdiensten auf Zugang zur Messenger-Kommunikation im Klartext erteilt die EU-Kommission damit eine klare Absage und gibt der Vertraulichkeit der digitalen Kommunikation den Vorrang.
© LSFH e.V. | RA Kai Boettger
Mit der Unterzeichnung der "Charta der Vielfalt" freiwillige Selbstverpflichtung setzt sich der "Landesverband der Kita,-Schul-und Fördervereine Hamburg (LSFH) e.V." als eine von 3.300 Unterzeichner*innen für eine wertschätzende und vorurteilsfreie Organisationsstruktur ein, das Talente auf Grund ihrer Leistungen schätzt -unabhängig von Alter, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, ethnischer Herkunft und Nationalität, Religion und Weltanschauung, sexueller Orientierung und Identität oder physischen Fähigkeiten. Deshalb haben wir im November 2019 die Charta der Vielfalt unterzeichnet.
Landesverband der Kita-, Schul- und Fördervereine Hamburg (LSFH) e.V. | E-Mail: info[at]lsfh.de | Tel. +49 40 882 157 743, Fax: +49 40 882 157 746