Ehrenamtlich Tätige leisten einen freiwilligen und gemeinnützigen Beitrag für unsere Gesellschaft. Das ist unverzichtbar und verdient eine hohe Anerkennung. Leider ist jede Form von selbstloser Hilfe auch mit Risiken verbunden. Damit durch eine ehrenamtliche Tätigkeit keine Nachteile entstehen, hat die Freie und Hansestadt Hamburg einen Sammelhaftpflichtvertrag für ehrenamtlich Tätige abgeschlossen. Dieser Sammelhaftpflichtvertrag entbindet Vereine, Verbände, Stiftungen, Organisationen oder andere Träger jedoch nicht von der Pflicht, den Haftpflichtversicherungsschutz ihrer ehrenamtlich Engagierten durch eine eigene Haftpflichtversicherung sicher zu stellen. Denn der Versicherungsschutz des Sammelhaftpflichtvertrages greift nur dann, wenn kein anderweitiger Haftpflichtversicherungsschutz über die Vereinigung bzw. Organisation oder eine Privathaftpflichtversicherung besteht. Es handelt sich um eine sogenannte Subsidiärhaftung.
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